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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Namenserklärung - Doppelname

Bestimmen die Ehegatten einen Ehenamen, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, diesem seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.

Die Voranstellung oder Anfügung kann bei der Eheschließung, oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie ist nicht fristgebunden und kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann nicht mehr möglich.

Wirksam wird die Erklärung beim Heiratsstandesamt.

Gebühren
Bestimmung des Doppelnamens bei Eheschließung gebührenfrei, danach 21,00 €
Bescheinigung über die Führung des Doppelnamens 9,00 €

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Wichtige Informationen
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