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VOLLSPERRUNG L528

Auf der L528 im oberen Bauabschnitt zwischen Karlshöhe und Einmündung Herpiner Weg beginnen die Asphaltarbeiten. 

  • Hierzu wird am 23., 24. und 25. Juli 2024 der Bauabschnitt voll gesperrt. Bis jeweils ca. 15:00 Uhr ist der Bereich teilweise befahrbar. 
  • Die Raiffeisengenossenschaft an der Frankfurter Straße hat geöffnet, ist jedoch an den genannten Tagen ab 15:00 Uhr nur zu Fuß zu erreichen.
  • Ab Freitag, 26.07.2024, ist der Bauabschnitt für den Anliegerverkehr freigegeben.
  • Am kommenden Montag, 29.07.2024, beginnen die Markierungsarbeiten.
  • Die Zufahrt zur Herpine und zum Haus Waldfrieden ist immer über die Kreuzung gewährleistet.

Wir informieren Sie, sobald Neuigkeiten anstehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Namensänderung - Anschlusserklärung für Kinder

Bestimmen die Eltern eines Kindes einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so hat das Kind die Möglichkeit, sich dem Ehenamen seiner Eltern anzuschließen.

Die Erklärung ist beim Standesamt abzugeben und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Eine Anschlusserklärung wird beim Geburtsstandesamt des Kindes wirksam. Dort können Sie bei Bedarf auch eine aktuelle, auf den neuen Namen ausgestellte, Geburtsurkunde anfordern.

21,00 €

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

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